CE-Kennzeichen

Für die CE-Kennzeichnung ist generell der Hersteller eines Produktes zuständig. Veränderungen bzw. Ergänzungen an unseren Produkten entbinden uns von der Kennzeichnungspflicht. In dem Fall gilt formal gesehen der Weiterverarbeiter als Hersteller. Die Pflicht der Kennzeichnung geht damit auf Ihn über.



